Vorfälligkeitsentschädigung,
Vorfälligkeitsrechner,
gestörte Darlehen.

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Umfinanzierung, Schrottimmobilie u.w.m. - Wehrt GmbH

EUGH veruteilt Banken zum Schadensersatz gegenüber Anlegern

31.01.2006: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien

Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später

Verbraucherfreundliches BGH-Urteil rettet geschädigte Immobilienfondsanleger vor dem wirtschaftlichen Ruin

15.06.2005: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Ein Tiefschlag gegen die Phalanx der Banken

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den sog. Steuersparimmobilien hatte in den vergangenen Jahren viel Unmut bei den betroffenen Anlegern hervorgerufen. Zunächst glaubten noch viele dieser Kleinanleger, die mit windigen Versprechen zum Erwerb von voll fremdfinanzierten Kleinwohnungen oder zur Beteiligung an entsprechenden Immobilienfonds überredet wurden, dass sie ihre wertlose Immobilie einfach an ihren Kreditgeber zurückgeben und dafür im Gegenzug aus ihrer Darlehensschuld befreit werden. Doch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes machte Ihnen damals einen Strich durch die Rechnung, indem er nur in seltenen Fällen gestattete, neben dem Darlehen auch noch die wertlose Immobilie an den Kreditgeber zurückzugeben.

Großartige neue Hoffnungen für die Opfer sog. Steuersparimmobilien - ein Überblick über die neue Urteilslandschaft

25.09.2004: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Gegenwärtiger Stand der Rechtsprechung zu Immobilienfondsbeteiligungen und Steuersparimmobilien

  1. Steuersparimmobilie: 1. Überblick über den Vortrag
  2. Steuersparimmobilie: 2. Die Fallproblematik
  3. Steuersparimmobilie: 3. Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss
  4. Steuersparimmobilie: 4. Watt den enen sin Uul, is den annern sin Nachtigall
  5. Steuersparimmobilie: - Trennungstheorie
  6. Steuersparimmobilie: - Verbundtheorie
  7. Steuersparimmobilie: 5. Unwirksamkeit von Haustürgeschäften
  8. Steuersparimmobilie: - Verhältnis Haustürwiderrufsrecht u. Verbraucherkreditrecht
  9. Steuersparimmobilie: - Zurechenbarkeit der Haustürsituation
  10. Steuersparimmobilie: 6. Unwirksamkeit wegen verbotener Rechtsberatung
  11. Steuersparimmobilie: 7. Unwirksamkeit wg. Verstoßes gg. d. Verbraucherkreditrecht
  12. Steuersparimmobilie: - Pflichtangaben
  13. Steuersparimmobilie: - Verbundenes Geschäft
  14. Steuersparimmobilie: 8. Rückabwicklung
  15. Steuersparimmobilie: 9. Durchgriff auf die Bank

Zinsvorteile bei der Rückabwicklung von wirksam widerrufenen Darlehensverträgen

17.01.2003: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Mehr Klarheit für die Erwerber von Steuersparimmobilien und fremdfinanzierten Kapitalanlagen

Mehr Klarheit verschafft der Bundesgerichtshof Darlehensnehmern, die Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge oder Kapitalanlage erwarben und über deren tatsächlichen Wert getäuscht wurden. Mit zweimonatiger Verspätung folgen die Begründungen für zwei Urteile aus November 2002.

Erstattungsansprüche nicht versäumen

15.12.2000

Newsletter Nr. 4/2000 der Wehrt GmbH

Themen:
Verluste aus Day-Trading
Nichtabnahmeentschädigungen
Verbraucherkreditgesetz
Kredite mit variabler Verzinsung
Schadensersatz bei unseriöser Anlagevermittlung