Vorfälligkeitsentschädigung,
Vorfälligkeitsrechner,
gestörte Darlehen.
Wehrt
UNABHÄNGIGE Beratungsdienstleistungen
in Finanzen und Kredit GmbH
31.01.2006: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer
Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien
Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später
15.06.2005: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer
Ein Tiefschlag gegen die Phalanx der Banken
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den sog. Steuersparimmobilien hatte in den vergangenen Jahren viel Unmut bei den betroffenen Anlegern hervorgerufen. Zunächst glaubten noch viele dieser Kleinanleger, die mit windigen Versprechen zum Erwerb von voll fremdfinanzierten Kleinwohnungen oder zur Beteiligung an entsprechenden Immobilienfonds überredet wurden, dass sie ihre wertlose Immobilie einfach an ihren Kreditgeber zurückgeben und dafür im Gegenzug aus ihrer Darlehensschuld befreit werden. Doch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes machte Ihnen damals einen Strich durch die Rechnung, indem er nur in seltenen Fällen gestattete, neben dem Darlehen auch noch die wertlose Immobilie an den Kreditgeber zurückzugeben.
25.09.2004: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer
Gegenwärtiger Stand der Rechtsprechung zu Immobilienfondsbeteiligungen und Steuersparimmobilien
17.01.2003: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer
Mehr Klarheit für die Erwerber von Steuersparimmobilien und fremdfinanzierten Kapitalanlagen
Mehr Klarheit verschafft der Bundesgerichtshof Darlehensnehmern, die Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge oder Kapitalanlage erwarben und über deren tatsächlichen Wert getäuscht wurden. Mit zweimonatiger Verspätung folgen die Begründungen für zwei Urteile aus November 2002.
15.12.2000
Newsletter Nr. 4/2000 der Wehrt GmbH
Themen:
Verluste aus Day-Trading
Nichtabnahmeentschädigungen
Verbraucherkreditgesetz
Kredite mit variabler Verzinsung
Schadensersatz bei unseriöser Anlagevermittlung
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Erstellung von Tilgungsplänen für die typischen in Deutschland gebräuchlichen Tilgungsverläufe.
Berechnung der Vorfälligkeits- sowie Nichtabnahmeentschädigung nach den BGH-Urteilen vom 01.07.1997, 07.11.2000 sowie 30.11.2004.
Überprüfung wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit der Umfinanzierung gegen Vorfälligkeitsentschädigung für noch laufende Darlehen mit Zinsfestschreibung zur Sicherung eines günstigen Anschlußzinssatzes.
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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Ansprüche aus Kreditverträgen
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