Vorfälligkeitsentschädigung,
Vorfälligkeitsrechner,
gestörte Darlehen.

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Umfinanzierung, Schrottimmobilie u.w.m. - Wehrt GmbH

Die Vorfälligkeitsentschädigung in Phasen steigender Zinsen

04.03.2008: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Das Thema Vorfälligkeitsentschädigung bleibt ein Dauerbrenner in den Auseinandersetzungen zwischen Kreditinstitut und Kunde. Während sich in der Vergangenheit die Vertragsparteien des Kreditvertrages zumeist um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung stritten, streiten sie heute häufig überhaupt um ihre Berechtigung. In Phasen steigender Zinsen argwöhnt die Bankkundschaft in durchaus nachvollziehbarer Weise, dass für die Ablösung ihres Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich nicht anfallen könne, denn das zurückgeführte Kapital könne doch zu einem höheren Zinssatz wieder ausgereicht werden. Diesem Gedanken wird im ersten Teil dieses Beitrags nachgegangen. Der zweite Teil widmet sich dagegen zwei Zweifelsfragen der Berechnung: Unzutreffende Berechnungstermine bei bankseitig gekündigten Darlehen lassen Vorfälligkeitsentschädigungsungeheuer entstehen und wieder verschwinden. Unberücksichtigte Sondertilgungsrechte treiben die Entschädigung in die Höhe.

Verjährungsgefahr bei überhöhter Vorfälligkeitsentschädigung

18.01.2008: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Vorfälligkeitsentschädigung: Beitrag informiert über aktuelle Rechtslage:

  1. Vorfälligkeitsentschädigung: Auf der diesjährigen WM-Tagung zum Kreditrecht hielt Herr Prof. Dr. Wehrt einen vielbeachteten Vortrag zum Thema der vorzeitigen Darlehensablösung. Den Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung stellen wir Ihnen hiermit in ungekürzter Fassung zur Verfügung, damit Sie Ihre rechtlichen Chancen einschätzen können.

    Gutachterliche Überprüfungen der Vorfälligkeitsentschädigung führt Herr Prof. Dr. Wehrt von der Fa. Wehrt - Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit GmbH (Tel: 04161 / 99 68 16, Fax: 04161 / 99 68 17) durch.

    Themenübersicht:
    Vorfälligkeitsentschädigung: A. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  2. Vorfälligkeitsentschädigung: B. Zweifelsfragen der Berechnung
  3. Vorfälligkeitsentschädigung: B.I. Wiederanlage in Wertpapieren
  4. Vorfälligkeitsentschädigung: B.II. Die Auswah der Wiederanlagezinssätze
  5. Vorfälligkeitsentschädigung: B.III. Umfang ersparter Risikoaufwendungen
  6. Vorfälligkeitsentschädigung: B.IV. Sondertilgung, Teilablösung
  7. Vorfälligkeitsentschädigung: B.V. Berechnungsstichtag für Entschädigungsermittlung
  8. Vorfälligkeitsentschädigung:         - Kündigungszeitpunkt als Stichtag
  9. Vorfälligkeitsentschädigung:         - Rückzahlungszeitpunkt als Stichtag
  10. Vorfälligkeitsentschädigung:         - Ergebnis
  11. Vorfälligkeitsentschädigung: C. Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau
  12. Vorfälligkeitsentschädigung: D. Fehlen besonderer Voraussetzungen zur Ablösung
  13. Vorfälligkeitsentschädigung: E. Vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  14. Vorfälligkeitsentschädigung: F. Darlehensübernahme

Sondertilgungen sind bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen schadensmindernd zu berücksichtigen

24.09.2006: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher

Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:

Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.

Kein Anspruch auf Entschädigung bei bankseitigem Angebot auf vorzeitige Darlehensrückzahlung

31.01.2006: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

In § 490 II BGB, der die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehensrückführung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einräumt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sieht das OLG Frankfurt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorschrift regele ausschließlich das Recht des Finanzierungskunden eine Rückführung seines Darlehens verlangen zu können, wenn er dafür berechtigte Gründe ins Feld führen könne.

Rechtliche Qualifikation der Zinsentschädigung für die vorzeitige Vertragsaufhebung bei variabel verzinslichen Finanzierungen zu festgeschriebenen Zinssätzen

24.11.2005: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Einfallsreichtum der Banken bei SWAP- und CAP-Geschäften

  1. Themenübersicht:
    1. Wie wird aus einem variabel verzinsl. Kreditgeschäft ein Festzinsgeschäft
    a) Das Festzinsdarlehen mit Disagio
    b) Das Festzinsdarlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit
    c) Variables Darlehen kombiniert mit Zinsbegrenzungsvereinbarung
    d) Variables Darlehen kombiniert mit Swapgeschäft
  2. 2. Die rechtliche Qualifikation derartiger Kombinationsgeschäfte
    2.1. Beratungsverschulden beim Abschluß des Kombinationsgeschäfts
    2.2. Unwirksame Kündigungsbeschränkung bei wirtschaftl. Einheit beider
    Geschäfte
    2.3. Börsentermin- oder Differenzgeschäft
  3. 3. Ergebnis

Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenfusion?

24.11.2005: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank verschmelzen Hypothekenbankgeschäft

Die Hypothekenbanktöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank werden sehr wahrscheinlich miteinander verschmolzen. Unter der Kundschaft werden sich einige größere Darlehensnehmer ärgern. Sie haben ihre Kreditengagements bewusst auf die drei Institute verteilt, um dem einzelnen Institut keinen allzu großen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation zu gewähren. Möglicherweise überlegen sie deshalb, die laufenden langfristigen Kreditengagements oder Teile dieser Engagements aus den zu fusionierenden Instituten herauszulösen. Diese Kreditkunden fragen sich heute, ob sie ein Recht dazu haben, den laufenden Darlehensvertrag fristlos ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank schlägt PEX-Index

04.02.2005: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Vorfälligkeitsentschädigung: Begründung BGH-Urteil 30.11.2004 liegt vor.

Der Bundesgerichtshof liefert die Begründung für das verbraucherfreundliche Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung vom 30.11.2004.

Zum Hintergrund:
Obwohl die Deutsche Bundesbank als unabhängige Institution die Kurse von Hypothekenpfandbriefen, die auf den Kapitalmärkten gehandelt werden, auf statistisch gesicherter Grundlage erhebt, meidet eine Vielzahl von Kreditinstituten die dabei resultierenden Wertpapierrenditen für die Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese Praxis hat der BGH mit seinem Urteil beanstandet. Die Begründung für das Urteil wurde nachgereicht. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie, wenn Sie diesem Link folgen.

Sicherung eines günstigen Umfinanzierungszinssatzes durch Rechtsanspruch auf vorzeitige Darlehensablösung

25.01.2003: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Umfinanzierung und Vorfälligkeitsentschädigung

Das gegenwärtige historisch niedrige Zinsniveau macht Appetit auf die Umfinanzierung von Hausbaukrediten:
Noch laufende hochverzinsliche Darlehen werden gegen neue Darlehen zu marktaktuell günstigen Zinsen getauscht.

Die Idee klingt gut. Die Probleme offenbaren sich erst dann, wenn die Darlehensnehmer daran gehen, ihren Umfinanzierungswunsch in die Tat umzusetzen. Viele Kreditinstitute winken ab: Der laufende Vertrag ist bis zu seinem bitteren Ende einzuhalten. Andere Geldgeber verlangen eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung: Jedem Euro, den ein Darlehensnehmer mit einer günstigeren Finanzierung erspart, steht eine Mindereinnahme der Bank in Höhe eben dieses Euros gegenüber. Dieser Schaden sei zu ersetzen, daher die Vorfälligkeitsentschädigung. Was also ist dran an der tollen Idee der Umfinanzierung? Lohnt es sich überhaupt darüber nachzudenken, wenn viele Institute sie schlichtweg verweigern, oder andere sie von einer zusätzlichen Zinsentschädigung abhängig machen, die einem die Umfinanzierungslaune verdirbt?

Zinsvorteile bei der Rückabwicklung von wirksam widerrufenen Darlehensverträgen

17.01.2003: Ein Beitrag von Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Haustürwiderruf: Mehr Klarheit für die Erwerber von Steuersparimmobilien und fremdfinanzierten Kapitalanlagen.

Haustürwiderruf, Steuersparimmobilie: Mehr Klarheit verschafft der Bundesgerichtshof Darlehensnehmern, die Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge oder Kapitalanlage erwarben und über deren tatsächlichen Wert getäuscht wurden. Mit zweimonatiger Verspätung folgen die Begründungen für zwei Urteile aus November 2002 (BGH XI ZR 3/01; BGH XI ZR 47/01).

Zweifel bestanden immer noch darüber, ob auch diejenigen Darlehensnehmer, bei denen zwar kein Treuhänder mitgewirkt hatte, die aber mit dem Vertragsschluß in einer sog. Haustürsituation überrumpelt wurden, sich ebenso aus ihrer wirtschaftlichen Notlage würden befreien können.

Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenfusion

31.08.2001: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank verschmelzen Hypothekenbankgeschäft

Die Nachricht betrifft alle Darlehensnehmer von Rheinhyp, Eurohypo und Deutsche Hypothekenbank in Frankfurt. Die Hypothekenbanktöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank werden sehr wahrscheinlich miteinander verschmolzen. Unter der Kundschaft werden sich einige größere Darlehensnehmer ärgern. Sie haben ihre Kreditengagements bewußt auf die drei Institute verteilt, um dem einzelnen Institut keinen allzu großen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation zu gewähren. Möglicherweise überlegen sie deshalb, die laufenden langfristigen Kreditengagements oder Teile dieser Engagements aus den zu fusionierenden Instituten herauszulösen. Diese Kreditkunden fragen sich heute, ob sie ein Recht dazu haben, den laufenden Darlehensvertrag fristlos ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Bundesgerichtshof mit faustdicker Überraschung zum Jahreswechsel

31.12.2000: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Vorfälligkeitsentschädigungen nochmals überprüfen

Damit hatten die wenigsten gerechnet. Mit seinem jüngsten Urteil (BGH XI ZR 27/00) rückt der Bundesgerichtshof von seinem Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Jahr 1997 (BGH WM 1997, 1747) wieder ein Stück weit ab. Alle Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlten, auch solche, die sich in der Vergangenheit erfolglos oder nur mit einem Teilerfolg an ihre Bank wandten, sind aufgefordert, ihr Anliegen nochmals überprüfen zu lassen.

Erstattungsansprüche nicht versäumen

15.12.2000

Newsletter Nr. 4/2000 der Wehrt GmbH

Themen:
Verluste aus Day-Trading
Nichtabnahmeentschädigungen
Verbraucherkreditgesetz
Kredite mit variabler Verzinsung
Schadensersatz bei unseriöser Anlagevermittlung

Gezahlte Nichtabnahmeentschädigung zurückfordern

15.11.2000: Ein Beitrag von Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

OLG Brandenburg verpflichtet Banken zur Rückzahlung gegenüber Kreditkundenan

Kam der Kreditvertrag unter der Mitwirkung eines Kreditvermittlers zustande? Ja! Kreditnehmer, denen das vereinbarte Darlehen vor seiner Auszahlung bereits gekündigt wurde, oder die dieses nicht in Anspruch nahmen, sollten weiterlesen.

Die Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung ist gefallen - Überraschung inklusive

02.10.1997: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Bundesgerichtshof ermöglicht neue Berechnung / Hoffnung auf hohe Rückerstattungen

Die unterschiedlichen Berechnungspraktiken der Banken hinsichtlich der vom Kreditnehmer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung haben in den vergangenen Jahren für eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen gesorgt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll nun für Klarheit sorgen - überraschte Blicke bei der Urteilsbekanntgabe blieben dabei nicht aus.

BGH steckt Grenzen für die Schadensberechnung ab

18.09.1997: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

DARLEHEN / Urteil zur Vorfälligkeit schafft weitgehend Klarheit

Bankkunden, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, winkt eine Rückzahlung. Den Kreditinstituten sind vom BGH Berechnungsmethoden vorgegeben worden.

Bundesrichter erleichtern Kreditablösung

10.07.1997: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Hypothekendarlehen / Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheidung, vorzeitig abgelöst werden darf. Wieviel das den Kunden kostet, hängt von der Urteilsbegründung ab.

Vorfälligkeitsentschädigung: "Unter bestimmten Bedingungen als sittenwidrig zu bezeichnen"

04.04.1997: Ein Beitrag von Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle und Prof. Dr. Wehrt, Berater und Gutachter in Finanzierungsfragen sowie 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer

Banken haben monopolisitische Stellung / Schadensberechnungen nicht ungeprüft begleichen

80% der Beschwerden von Bankkunden betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung. Die verlangten Entschädigungen machen häufig mehr als 10% des geschuldeten Restkapitals aus.